Brandschutzordnung - Teil B

 
nach DIN 14 096-2
für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, also für alle Personen, die sich innerhalb des Schulbereichs bewegen (Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern, nichtpädagogisches Personal, Gäste etc.).

für die bauliche Anlage:
Bertha-von-Suttner-Gesamtschule Dormagen, 41542 Dormagen, Marie-Schlei-Str. 6
Schulträger: Stadt Dormagen
 

1  Brandschutzordnung

 Die Brandschutzordnung - Teil A kann man hier nachlesen.

  

2  Brandverhütung

Zur Verhütung von Bränden und Explosionen sind folgende Regeln von allen Beschäftigten, Lernenden und Gästen einzuhalten:

  • Rauchen ist auf dem ganzen Schulgelände verboten. Insbesondere ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer untersagt in:
         Räumen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird,
         Lagerräumen für brennbare Flüssigkeiten,
         Räumen, in denen explosive Gas-, Luft-, Dampfgemische oder Stoffe vorhanden sind.
         Die Räume sind entsprechend zu kennzeichnen (gilt auch für Versuchsaufbauten).
  • Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, Fluren und auf Dachböden ist untersagt.
  • Die Anhäufung von Abfallstoffen und leicht brennbaren Stoffen ist zu vermeiden.
  • In allen Fachräumen und Werkstätten dürfen feuer- und explosionsgefährliche Stoffe nur in den für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Mengen bereitgehalten werden. Sie müssen in geeigneten und gekennzeichneten Behältern aufbewahrt werden.
  • Weitergehende Vorschriften für den Umgang mit diesen Stoffen sind zu beachten.
  • Elektrische Anlagen und Geräte dürfen nur gemäß der Hinweise der Hersteller und in einem technisch einwandfreien Zustand betrieben werden. Bei Störungen sind sie durch den Betreiber vom Netz zu trennen (gilt auch für Versuchsaufbauten). Es dürfen nur mit dem VDE-Zeichen versehene Geräte betrieben werden.
  • Koch- und Heizgeräte sind unter Aufsicht so zu betreiben, dass kein Brand entstehen kann.
  • Schweiß-, Schneid- und Trennschleifarbeiten sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zulässig.
    Die GUV 3.8 - Unfallverhütungsvorschrift Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren ist zu beachten.
 

3  Brand- und Rauchausbreitung

  • Alle Feuerschutztüren und rauchabschließende Türen sind geschlossen zu halten, insbesondere Türen zu Fluren und Treppenräumen.
    Davon sind automatisch schließende Feuerschutztüren und rauchabschließende Türen ausgenommen.
  • Alle Fenster sind zu schließen.

 

4  Flucht- und Rettungswege


  • Die Flucht- und Rettungswege müssen in der erforderlichen Breite begehbar sein. Sie dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen und Materialien genutzt werden.
  • Notausgänge dürfen nicht versperrt oder verschlossen werden.
  • Feuerwehrzufahrten und gekennzeichnete Flächen für die Feuerwehr sind freizuhalten.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind mindestens einmal jährlich über die Flucht- und Rettungswege zu belehren.

 

5  Melde- und Löscheinrichtungen


  • Einrichtungen, Mittel und Geräte, die der Verhütung, Meldung und Bekämpfung von Bränden bzw. der Verhinderung der Brandausbreitung dienen - einschließlich deren Kennzeichnung -, dürfen nicht beschädigt, unbefugt entfernt bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
  • Handabsperreinrichtungen für Gas, Wasser, elektrische Anlagen und Hydranten dürfen nicht verstellt werden.
  • Alle Beschäftigten haben die Pflicht, sich über die Lage und Funktion der Brandmelder (Feuermelder), der Feuerlöscher, Löschdecken und Löschbrausen zu informieren.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind entsprechend zu belehren. Die Belehrungen sind im Klassen- oder Kursbuch zu dokumentieren.

 

6  Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren - unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen!

  • Jeder Brand ist sofort zu melden (siehe 7).
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen den Gefahrenbereich zügig aber ohne Hektik verlassen. Klassen und Kurse verlassen stets geschlossen das Gebäude.
  • Sofort nach Erreichen der Sammelstelle wird die Vollständigkeit der Gruppe überprüft und der Leitstelle an der Mensa gemeldet.
  • Allen Personen ist im Bedarfsfall Hilfe zu leisten.
  • Brennende Personen sind unverzüglich in Mäntel, Jacken oder Tüchern einzuhüllen und auf dem Boden zu wälzen. Feuerlöscher (Wasser, ggf. Pulver) können zum Ablöschen genutzt werden.
  • Aufzüge dürfen für Evakuierungsmaßnahmen nicht benutzt werden.
  • Die Löschung von Bränden ist mit den vorhandenen Löschmitteln sofort einzuleiten, wenn für die eigene Person und anwesende Schüler keine Gefährdung auftritt.
    Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
  • Jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd ist zu vermeiden (Fenster und Türen geschlossen halten bzw. schließen - nur zur Evakuierung öffnen). Türen nicht abschließen!
  • Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom, wenn möglich, sofort abzuschalten (spannungsfrei schalten).
  • Den Anordnungen dienstlicher Vorgesetzter und der Feuerwehr ist Folge zu leisten.

 

7  Brandmeldung

  • Jeder Beschäftigte und alle Schüler haben beim Bemerken eines Brandes die Alarmierung der Feuerwehr zu veranlassen bzw. selber zu alarmieren. 
    Bei einer Brandmeldung an die Feuerwehr ist die Rufnummer (0)112 zu wählen.
    Bei einer Brandmeldung sind folgende Angaben erforderlich:

    1. Wer meldet den Brand?

    2. Wo brennt es (Name der Schule, Anschrift, Gebäude, Raum)?

    3. Was brennt?

    4. Wie viele Menschen sind betroffen?

    5. Warten auf Rückfragen!

    Nach der Meldung nicht sofort auflegen, sondern auf Nachfragen, Anweisungen etc. der Feuerwehr warten.
  • Die Alarmierung der Feuerwehr hat auch dann zu erfolgen, wenn angenommen wird, den Brand selbst löschen zu können. Nach Alarmierung ist die Feuerwehr zu erwarten und einzuweisen.
  • Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen.

 

8  Alarmsignale

Alarmsignale sind:

  • Räumungssignal - Dauerton - bedeutet die Räumung des Gebäudes.
  • Eine Entwarnung wird mittels Lautsprecherdurchsage gegeben.

 

9  In Sicherheit bringen


  • Alle Personen haben den Gefahrenbereich über die Treppenräume sofort zu verlassen. Aufzüge sind im Brandfall nicht zu benutzen.
  • Behinderten und Verletzten ist zu helfen.
  • Die Lehrkraft muss kontrollieren, ob keine Personen zurück geblieben sind.
  • Die bekannten Sammelplätze auf dem hinteren Sportplatz neben der Dreifachsporthalle sind aufzusuchen. Sofort nach Erreichen der Sammelstelle wird die Vollständigkeit der Gruppe überprüft und der Leitstelle an der Mensa gemeldet.
  • Bei Bränden geht die Hauptgefahr vom Brandrauch durch seine giftige, ätzende oder erstickende Wirkung aus. Deshalb ist eine Verqualmung durch Schließen von Fenstern und Türen zu minimieren. In verqualmten Bereichen gebückt gehen oder kriechen, da in Bodennähe meist noch atembare Luft ist.

Aufstellplätze auf dem Schulgelände

 

10  Löschversuche unternehmen

  • Entstehungsbrände sind unverzüglich mit den zur Verfügung stehenden Löschgeräten (Feuerlöscher, Löschdecke, Wandhydranten) zu bekämpfen.

  • Brennbare Gegenstände sind sofort aus dem Gefahrenbereich des Brandes zu entfernen.
  • Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom, wenn möglich, sofort abzuschalten (spannungsfrei schalten).

konkrete Feuerlöschtipps lesen

Übersicht über Brandklassen

 

11  Besondere Verhaltensregeln


  • Jeder Brand, auch der kleinste Brand, ist der Schulleitung zu melden.
  • Türen zum Brandherd sind sofort zu schließen, aber nicht abzuschließen.
  • Sachwerte dürfen nur dann geborgen werden, wenn die Umstände es zulassen. Personensicherung geht immer vor Sachwertsicherung!
    Sollte eine Bergung von Sachwerten und Arbeitsmitteln möglich sein, so sind sie in Bereiche zu bringen, wo keine Brandgefahr besteht.

 

12  Schlussbemerkungen


  • Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen, die an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule in irgendeiner Weise tätig sind und mit Einschränkungen auch für alle Schüler/innen und Gäste.
  • Alle Lehrkräfte haben sich über den Inhalt der Brandschutzordnung zu informieren.
  • Besonderes Augenmerk gilt der Brandverhütung. Auffälligkeiten oder Problembereiche müssen daher umgehend gemeldet werden.

Beauftragte an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule, die direkt oder indirekt für Brandschutz, Brandverhütung oder Rettungsmaßnahmen zuständig sind:

Brandschutzbeauftragter:

Herr Lommerzheim

 
Sicherheitsbeauftragte:

Frau Ch. Emde 

(Sportstätten: alle Hallen und Sportaußenanlagen) 

Herr N. Hansen

(Technik: alle Technik-Räume und Nebenräume) 

Frau B. Heiermann

(Mensa, Schulhöfe, Busgelände etc.) 

Herr Th. Becker

(Häuser 1, 2, 3 und 4: alle Räume außer denen, die den Bereichen TC oder NW zugeordnet sind) 

Frau A. Zwadlo

(NW: alle NW-Räume und NW-Nebenräume)
Ersthelfer (Koordination):

Frau Ch. Emde

  

 


© Bertha-von-Suttner-Gesamtschule

Druckversion (PDF-Datei)

 


Seite erstellt von A. Lommerzheim, 01.09.2004

letzte Aktualisierung: 26.09.2013