Hygieneplan

 
Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen zu dienen. Hygiene in der Schule dient speziell der Aufrechterhaltung der Gesundheit aller am Schulleben beteiligten Personen. Der Hygieneplan dient der Vorbeugung und der Minimierung von Infektionsrisiken in der Schule.

Nach §36(1) Infektionsschutzgesetz (IfSG) "legt die Schule in einem Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest" und "unterliegt der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt". Eine äußere Form ist nicht vorgegeben; wir haben uns für eine tabellarische Lösung entschieden, die den Vorgaben genügt. 

Der Hygieneplan ist gültig für die
Bertha-von-Suttner-Gesamtschule Dormagen, 41542 Dormagen, Marie-Schlei-Str. 6.
Schulträger: Stadt Dormagen
 

1  Hygieneplan 

Aufstellung und Aktualisierung

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Schulleitung
Herr Lommerzheim

einmalig

Ein Hygieneplan ist gemäß §36(1) IfSG zu erstellen und bereit zu halten.

einmal jährlich

Eine Aktualisierung erfolgt einmal jährlich und nach jedem Personalwechsel.

  

2  Belehrungen 

Belehrung des Kollegiums

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Schulleitung
Herr Lommerzheim

einmalig

Erstmalige Belehrung: Jede Neueinstellung ist durch die Schulleitung zu belehren (Dokumentation: Protokollblatt).

alle 2 Jahre

Die regelmäßige Belehrung des Kollegiums durch die Schulleitung gemäß 35 IfSG ist jeweils im Herbst alle 2 Jahre auf einer Lehrerkonferenz zu wiederholen. über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das in der Schule für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren ist (Dokumentation: LK-Protokoll).

Belehrung der Kolleginnen und Kollegen, die in der Lehrküche tätig sind

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Schulleitung
Herr Lommerzheim

einmalig

Lehrerinnen und Lehrer, die regelmäßig für oder mit den Schülern Lebensmittel herstellen oder behandeln, benötigen gemäß §43 IfSG eine Belehrung. Ebenso ist für diese Personen §42 IfSG gültig, d.h. es besteht ein Tätigkeitsverbot bei bestimmten Erkrankungen. Die erstmalige Belehrung erfolgt durch die Schulleitung (Dokumentation: Protokollblatt).

alle 2 Jahre

Die regelmäßige Belehrung durch die Schulleitung erfolgt alle zwei Jahre im Herbst auf einer Lehrerkonferenz im Rahmen der allgemeinen Belehrung des Kollegiums. über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das in der Schule für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren ist (Dokumentation: LK-Protokoll).

Belehrung für Beschäftigte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Gesundheitsamt

einmalig

Die Erstbelehrung jeder/s Beschäftigten gemäß §43 IfSG erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Mensaverein
Frau Karbach

jährlich

Die regelmäßige jährliche Belehrung aller Mitarbeiterinnen des Mensavereins erfolgt gemäß §43(4) IfSG durch Frau Karbach (Dokumentation: Protokollblatt).

Belehrung von Schülerinnen und Schülern

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Gesundheitsamt
Schulische Organisation: 
Frau Cramer

bei Bedarf

Alle Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Betriebspraktikums in Bereichen arbeiten, wo sie mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommen können, sowie diejenigen, die in Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern eingesetzt sind, müssen vor Beginn des Praktikums durch das Gesundheitsamt belehrt werden.

Belehrung von Erziehungsberechtigten

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Sekretariat

einmalig

Bei der Anmeldung erhalten die Erziehungsberechtigten des Kindes ein Merkblatt.

  

3  Fachräume

Lehrküche

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Hausmeister bzw. Frau Stenzel

täglich

Die Küche ist ständig sauber zu halten. Dazu gehört auch die tägliche Flächenreinigung: Die Fußböden sind regelmäßig zu reinigen (tägliche Kontrolle), die Arbeitsflächen sind nach Arbeitsende zu reinigen.
Eine gründliche Händereinigung für die in der Küche tätigen Personen ist erforderlich: bei Arbeitsbeginn, nach Pausen, nach jedem Toilettenbesuch, nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.B. rohes Fleisch, Geflügel, nach Schmutzarbeiten, nach Husten oder Niesen in die Hand und nach jedem Gebrauch des Taschentuchs.

Schwimmbad

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Sportlehrerinnen 
und Sportlehrer

regelmäßig

Die Verhaltensregeln für Badegäste sind mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen. Vor der Schwimmbadbenutzung müssen sich die Badegäste einer gründlichen Körperreinigung unterziehen. Als Maßnahme gegen Hautinfektionen des Fußes ist das gründliche Trocknen der Zehenzwischenräume zu empfehlen. Sind Fußdesinfektionseinrichtungen vorhanden, so sind diese nach dem Verlassen der Schwimmhalle, nach der Körperreinigung und vor dem Ankleiden zu benutzen.

  

4  Meldungen

Meldung von Erkrankungen gemäß §34 IfSG

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Schulleitung
Herr Lommerzheim
Klassenleitung

bei Bedarf

Die Klassenleitung informiert beim Bekanntwerden einer anzeigepflichtigen Krankheit sofort die Schulleitung. Diese meldet dies unverzüglich, namentlich, per Telefon oder Fax dem zuständigen Gesundheitsamt.

  

5  Erste-Hilfe-Maßnahmen 

Schulung von Ersthelfern innerhalb des Kollegiums - Erhaltung der Rettungsfähigkeit

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Malteser-Hilfsdienst (z. B.)

Schulische Organisation:
Schulleitung
Herr Lommerzheim

bei Bedarf

Die Schulleitung trägt Sorge dafür, dass die Anzahl der rettungsfähigen Ersthelfer möglichst hoch ist. Bei Bedarf müssen Kurse für den Erstscheinerwerb angeboten werden.
Kontaktaufnahme mit einer entsprechenden Organisation (z. B. MHD) zwecks Terminvereinbarung; Termine im Terminkalender der Schule reservieren.

alle 2 Jahre

Alle zwei Jahre müssen die Kenntnisse aufgefrischt werden.
Kontaktaufnahme mit einer entsprechenden Organisation zwecks Terminvereinbarung für Auffrischungskurse; Termine im Terminkalender der Schule reservieren.

Kontrolle aller Erste-Hilfe-Kästen

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Hausmeister

einmal jährlich

Die Hausmeister kontrollieren alle Erste-Hilfe-Kästen mindestens in den Sommerferien, ansonsten nach Bedarf und füllen diese wenn nötig auf.
Die Krankenliegen sind einmal jährlich zu überprüfen (Zustand, Decke und Nackenrolle vorhanden?).

Sammlungsleitungen
Sicherheitsbeauftragte

 monatlich

Alle Sammlungsleitungen bzw. Sicherheitsbeauftragte kontrollieren die ihrem Bereich zugeordneten Erste-Hilfe-Kästen monatlich und melden den Fehlbestand den Hausmeistern, die für das Auffüllen sorgen.

Schulsanitätsdienst

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Schulsanitätsdienst
Frau Emde

einmal jährlich

Frau Emde organisiert die Rekrutierung und Ausbildung neuer Schulsanitäter.

wöchentlich

Frau Emde organisiert das Aufstellen der wöchentlichen Einsatzpläne und steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

  

6  Notfallplan 

Aufstellung und Aktualisierung

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Schulleitung
Herr Lommerzheim

einmal jährlich

Einmal jährlich soll die Notrufnummernliste aktualisiert werden. Verlorengegangene Listen müssen ersetzt werden (neben den Telefonen).

Sekretariat

bei Bedarf

Alle Telefon- und Adressenlisten sind aktuell zu halten.

  

7  Lufthygiene 

Lüftung von Schulräumen und Fluren

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Kollegium

täglich

Nach jeder Schulstunde ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung und/oder Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen In der Pause ist eine Stoßlüftung empfehlenswert.

  

8  Reinigungsdienst

Reinigungsdienst und Reinigungsplan

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Hausmeister

täglich

Die ordnungsgemäße Reinigung ist täglich zu überwachen.

  

9  Abfallbeseitigung 

Abfallbeseitigung

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Hausmeister

täglich

Die Abfalltrennung und die ordnungsgemäßen Aufbewahrung sind ständig zu überwachen und zu überprüfen. Bei Bedarf sind Abfallbehälter aufzustellen.

  

10  Funktionskontrolle 

Funktionskontrollen

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Hausmeister

regelmäßig

Regelmäßige Sichtprüfung von Heizung, Wasserleitungen und Wänden auf Feuchteschäden oder Schimmelbefall.

  

11  Reduzierung von Unfall- und Verletzungsgefahr 

Reduzierung von Unfall- und Verletzungsgefahr durch regelmäßige Kontrolle

Wer?

Wie oft?

Hinweise

Hausmeister
Schulleitung
Sicherheitsbeauftragte

regelmäßig
(¼-jährlich bzw. jährlich)

Alle Gebäude und Schulhöfe sind regelmäßig einer Sichtprüfung im Hinblick auf Unfall- und Verletzungsgefahr zu unterziehen. Die Sicherheitsbeauftragten sichten ihre Bereiche mindestens ¼-jährlich, besser monatlich; eine große Begehung mit der Schulleitung erfolgt einmal jährlich (Dokumentation: Begehungsprotokoll).

  

12  Schlussbemerkungen

  • Dieser Hygieneplan gilt für alle Personen, die an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule in irgendeiner Weise tätig sind und mit Einschränkungen auch für alle Gäste.

  • Alle Lehrkräfte und das nichtschulische Personal haben sich über den Inhalt der Hygieneordnung zu informieren.

  • Unser besonderes Augenmerk gilt der Vorbeugung. Auffälligkeiten oder Problembereiche müssen daher umgehend gemeldet werden.


© Bertha-von-Suttner-Gesamtschule

Druckversion (PDF-Datei)

 


Seite erstellt von A. Lommerzheim, 01.12.2004

letzte Aktualisierung: 28.09.2013